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   OLG München, 10.02.2015 - 31 Wx 427/14   

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https://dejure.org/2015,1853
OLG München, 10.02.2015 - 31 Wx 427/14 (https://dejure.org/2015,1853)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.2015 - 31 Wx 427/14 (https://dejure.org/2015,1853)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 31 Wx 427/14 (https://dejure.org/2015,1853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Anfechtung eigener Verfügungen durch den überlebenden Ehegatten

  • rewis.io

    Anfechtung der letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament durch den überlebenden Ehegatten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen eigenen Verfügungen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kann die überlebende Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament anfechten?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen eigenen Verfügungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirkung der Anfechtung der eigenen in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen auf die Verfügungen des verstorbenen Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1323
  • Rpfleger 2015, 546
  • ZEV 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus OLG München, 10.02.2015 - 31 Wx 427/14
    11 1. Nach allgemeiner Ansicht kann der überlebende Ehegatte seine eigenen, in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079 BGB) bzw. wegen Motivirrtums (§ 2078 BGB) entsprechend §§ 2281 ff. BGB nach dem Tod des Erstversterbenden anfechten (vgl. BGH FamRZ 1970, 79; Palandt/Weidlich BGB 74. Auflage 2015, § 2271 Rn. 28, 2. Abschnitt).
  • OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16

    Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Der Beschwerdeführer hat das Testament vom ...2009 wirksam gemäß § 2079 BGB angefochten, sofern er darin die Beteiligten zu 2 und 3, seine Söhne, zu seinen Schlusserben eingesetzt hat, denn nach allgemeiner Ansicht kann der überlebende Ehegatte nach dem Eingehen einer neuen Ehe bzw. Lebenspartnerschaft seine eigenen, in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten entsprechend §§ 2281 ff. BGB nach dem Tod des Erstversterbenden anfechten (OLG München ZEV 2015, 474).

    (1) Gemäß § 2270 Abs. 1 BGB werden durch die wirksame Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung grundsätzlich alle mit ihr im Abhängigkeitsverhältnis stehenden Verfügungen des anderen Ehegatten gleichfalls unwirksam (OLG München ZEV 2015, 474/475; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2271 Rn. 33).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19

    Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen eines Erbvertrages

    Auch von einer nach § 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tod der Ehefrau für den Erblasser grundsätzlich bindenden Schlusserbeneinsetzung hätte sich dieser im Falle seiner Wiederverheiratung ebenfalls unter den Voraussetzungen des § 2079 BGB entsprechend § 2281 BGB durch Anfechtung lösen können (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 31 Wx 427/14, zitiert nach juris, Tz. 11 m. w. N.), so dass der Beteiligte zu 1 auch dann seine gewillkürte Alleinerbenstellung aus dem Testament verloren hätte.
  • OLG Hamm, 12.08.2021 - 15 W 257/21

    Wenn die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments ergibt, dass der Erblasser

    Der grundsätzlich gegebenen Anfechtbarkeit (OLG München ZEV 2015, 474 m. w. N. - juris Rz.11; OLG München FamRZ 2018, 209; Staudinger/Kanzleiter, Neubearbeitung 2019, § 2271 Rn. 69 m. w. N.) könnte im vorliegenden Fall ein sich im Wege der Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments ergebender Anfechtungsausschluss entgegen stehen.
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